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AGB

1. Geltungsbereich

1.1  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Herstellen eines Werkes durch LumaxPictures (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für den Besteller (nachfolgend „Kunde“ genannt).

1.2  Sie gelten für alle Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Kunden schließt, sofern es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

1.3  Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.

1.4  Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn der Auftragnehmer hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.5  Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von dem Auftragnehmer notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung aus.

2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

2.1 Für den Gegenstand der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung gilt folgendes:Der Auftragnehmer berät und unterstützt die Kunden im Bereich Videoproduktion und dort insbesondere in ihrem Marketing. Der Schwerpunkt besteht neben der Erstellung eines Filmes auch darin, Planungen und Ausarbeitungen geeigneter Konzepte sowie Problem- und Zielgruppenrecherchen durchzuführen, auf dessen Grundlage sodann ein finales Ergebnis zustande kommt.

2.2 Der Auftragnehmer schließt mit seinen Kunden einen Werkvertrag, der durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme zustande kommt. Der Vertrag kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat etc.) oder mündlich erfolgen. Bei fernmündlichen Verträgen willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt dabei lediglich zu Beweis- und Dokumentationszwecken. Sofern vom Kunden angefordert, stellt der Auftragnehmer diesem eine Auftragsbestätigung zu.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, von Dritten Unterstützung einzuholen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1  Die vollständige Vergütung durch den Kunden erfolgt nach Fertigstellung des Werkes durch den Auftragnehmer.

3.2  Die Vergütung wird entweder ganzzahlig oder in Raten geleistet. Bei Ganzzahlungen steht dem Auftragnehmer das Recht zu, Vorleistungen des Kunden in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen. Handelt es sich um eine Ratenvereinbarung, so beläuft sich die Dauer in der Regel auf 12 Monate, in welchen der Kunde dazu verpflichtet wird, die Vergütung in zwölf gleich hohen Raten zu erbringen. Der Auftragnehmer wird für die vereinbarte Dauer verpflichtet, die versprochenen Leistungen zu erbringen.

3.3  Unabhängig von der Ratenzahlung ist der Kunde zu Beginn des Werkvertrages verpflichtet, eine Einmalzahlung für die erhöhten Aufwendungen des Auftragnehmers zu leisten, die insbesondere dadurch entstehen, dass sich der Auftragnehmer mit dem unternehmerischen Prozess des Kunden vertraut zu machen hat (sog. Setup-Gebühr). Die Höhe wird vertraglich festgelegt. Bei Ganzzahlungen ist eine derartige Gebühr nicht gesondert zu zahlen.

3.4  Die Preise, die angegeben oder mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.

3.5  Erfolgt die Vergütung durch den Kunden nicht rechtzeitig, so steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens sowie ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen zu. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Abnahme- und allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Die Abnahme des Werkes erfolgt nach vollständiger und vertragsgemäßer Herstellung seitens des Auftragnehmers.

4.2 Der Kunde kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern.

4.3  Wird die Abnahme grundlos verweigert, so kommt der Kunde in Annahmeverzug. Im Übrigen gelten hierfür die im Gesetz verankerten werkvertraglichen Regelungen.

4.4  Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Kunden erforderlich, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht. Wird diese von dem Kunden verletzt, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung setzen und den Vertrag kündigen, sollte die Handlung nicht in der von dem Auftragnehmer gesetzten Frist erfolgen. Der Vertrag gilt sodann als aufgehoben.

4.5  Ist der Untergang, die Verschlechterung oder die Unausführbarkeit des Werkes auf den Mangel eines vom Kunden gelieferten Stoffes oder auf eine Anweisung des Kunden zurückzuführen, so kann der Auftragnehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie den Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn sich im Untergang des noch nicht fertig gestellten Werkes eine Gefahr realisiert hat, die vom Besteller frei verantwortlich geschaffen worden ist.

5. Rechte des Kunden und Verjährung

5.1  Dem Kunden stehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Werkvertrag zu, wobei der Kunde zuerst das Recht auf Nacherfüllung geltend zu machen hat.

5.2  Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit zu kündigen. Kündigt der Kunde, so steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung zu. Er muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

5.3  Jegliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab gesetzlichen Verjährungsbeginn.

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus: a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

7.1  Gegen Ansprüche von dem Auftragnehmer kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

7.2  Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung vom Auftragnehmer an Dritte abzutreten.

8. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

8.1  Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, holt der Auftragnehmer ein vorheriges Einverständnis des Kunden ein. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es liegt eine vorherige Zustimmung des Kunden vor.

8.2  Der Auftragnehmer weist zusätzlich darauf hin, dass trotz ordentlicher Sorgfalt eine Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers liegen. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde den Auftragnehmer wegen etwaigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) frei. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verstöße allein zu vertreten hat.

8.3  Im Übrigen werden die Regelungen der DSGVO und des BDSG vom Auftragnehmer eingehalten.

9. Nutzungsrechte und Urheberrechte

9.1  Alle in Verbindung mit den Leistungen vom Auftragnehmer stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (Bilder, Text, Musik etc.) verbleiben beim Auftragnehmer.

9.2  Für den Kunden werden dabei jene Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Das Nutzungsrecht besteht dabei nur am finalen Werk und nicht an etwaigen Rohmaterialien oder Vorversionen. Bei weiteren Rechten, die dem Kunden eingeräumt werden sollen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.

9.3  Der Auftragnehmer nimmt von seinem Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk Gebrauch. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer beim Veröffentlichen des Materials auf seiner Seite zu verlinken.

9.4 Der Auftragnehmer behält sich als Urheber des Werkes ebenfalls vor, das erstellte Video oder den erstellen Film für Werbezwecke zu nutzen.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes RechtAusschließlicher Gerichtsstand ist Kassel. Es gilt deutsches Recht.